Mobit e.V. RechtsRock

Unverständnis über Gerichtsentscheidung zu RechtsRock-Konzert in Magdala

Polizist durchsucht Teilnehmer bei rechtsRock-Konzert

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung fast alle Auflagen für das Neonazi-Festival in Magdala abgelehnt. Damit wird einem Organisatorenkreis und Bands, die vor wenigen Wochen noch massive Straftaten in Thüringen begangen haben, freie Bahn gelassen. Das Verwaltungsgericht Halle hatte vor wenigen Tagen in einem ähnlichen Fall völlig anders entschieden.
Als vor wenigen Tagen in Köthen eine Neonazi-Kundgebung mit verschiedenen Hooligan- und Neonazi-Bands stattfinden sollte, entschied das Verwaltungsgericht Halle, dass ein Auftrittsverbot für Bands nicht erst erteilt werden kann, wenn „die Band selbst strafbare Handlungen vornimmt, sondern es ist von der zu erwartenden Wirkung auf die Versammlungsteilnehmer auszugehen“. Und weiter entschied das Gericht: „Diese [die Bands] seien dann als Veranlasser der Gewalttätigkeiten der Teilnehmer anzusehen“. Dies sieht das Thüringer Verwaltungsgericht offenbar völlig anders. Obwohl einige der Musiker und ein ähnlicher Organisatorenkreis erst im August für ein Konzert in Kirchheim verantwortlich waren, bei dem nicht nur massiv Hitlergrüße gezeigt, sondern auch Gewaltaufrufe gegen politische Gegner getätigt wurden, sieht das OVG keinen Anlass das für Magdala geplante RechtsRock-Festival einzuschränken. Trotz der bekannten Ausrichtung von Veranstaltern und Bands, tat zuvor schon das Verwaltungsgericht Weimar die von dieser Veranstaltung ausgehende öffentliche Gefährdung als „Mutmaßungen, Spekulationen und Unterstellungen“ ab.
„Blickt man auf die Entscheidungen verschiedener Gerichte der letzten Tage, ist es völlig unverständlich, warum militanten und kriminellen Neonazis in Thüringen ein derartiger Freiraum eingeräumt wird“, sagt Sandro Witt, Vorstandsvorsitzender von MOBIT e.V. Der investigative Journalist Thomas Kuban hatte erst vor wenigen Tagen interne Aufnahmen eines Konzertes in Kirchheim bei Erfurt veröffentlicht, bei dem die ganze Menschenverachtung und die Militanz der Bands und des Organisatorenkreises des Konzertes in Magdala offenbar wurden.

„Wie ein Gericht nach den Aufnahmen des Journalisten Thomas Kuban es zulassen kann, dass diese Neonazi-Kreise eine Großveranstaltung mit bis zu 6.000 Neonazis organisieren können, ohne die gezeigten Vorfälle ernst zu nehmen, ist mir schleierhaft. Bei solchen Freiräumen für die Neonazi-Szene müssen wir uns in Thüringen nicht wundern, dass wir zu einem Zentrum der Hassmusik geworden sind“

, so Sandro Witt weiter.