Ratgeber & Praxismaterial

Klausel zum Ausschluss von Rechtsextremen bei Versammlungen & Veranstaltungen

Unsere Kolleg*innen von der Mobilen Beratung in Berlin und dem Kulturbüro Sachsen haben gemeinsam eine Klausel formuliert, um zu ermöglichen, dass Veranstaltungen ohne die Anwesenheit Rechtsextremer stattfinden können:

„Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Ausführlicher dazu: MBR Berlin – Antirassistische Ausschlussklausel

Bei Versammlungen, die nach dem Versammlungsgesetz angemeldet werden, kann folgende Formulierung genutzt werden:

“Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.”

Ist der Ausschluss nach Paragraph 6 des Versammlungsgesetzes in allen öffentlichen Einladungen und Werbemaßnahmen angekündigt, kann die Versammlungsleitung den ausgeschlossenen Personen verweigern, an der Veranstaltung teilzunehmen und den Ausschluss nötigenfalls mit Hilfe der Polizei durchsetzen.

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