Rechtsextremismus RechtsRock Mobit e.V. Zivilgesellschaftlicher Protest

Sandro Witt: „Machen was geht, statt sagen was nicht geht“

Polizist durchsucht Teilnehmer bei rechtsRock-Konzert

Am gestrigen Dienstag, den 06.03.2018, erschien ein MDR-Artikel mit dem Titel „Keine Rechts-Handhabe gegen Neonazi-Konzerte in Thüringen“, indem sich mit versammlungsrechtlichen Schwierigkeiten von Großveranstaltungen der neonazistischen Musikszene in Thüringen auseinandergesetzt wurde.

Hierzu erklärt MOBIT e.V.:
Wenn im Text MdL Kristin Floßmann (CDU) damit zitiert wird, dass „letztlich auch keine Möglichkeit [bestünde] das Ganze zu untersagen“, dann entspricht das in dieser Pauschalität nicht der Wahrheit und stellt Neonazis bei ihren Versammlungsanmeldungen faktisch einen Freifahrtschein aus. „Offensichtlich kennt Frau Floßmann das geltende Versammlungsgesetz nicht“, kommentiert Sandro Witt, Vorstandsvorsitzender von MOBIT e.V. „Das Gesetz sieht selbstverständlich individuelle Prüfungen durch die Behörden vor, schon allein um die Friedlichkeit zu gewährleisten.“ Die Versammlungsbehörden aus dieser Verantwortung zu entlassen, bedeutet die Zivilgesellschaft, deren Engagement von der Politik beständig eingefordert wird, allein zu lassen. Gerade weil Versammlungen nicht pauschal verboten werden können, müssen die mögliche Auflagen oder ein Verbot individuell geprüft werden.
Nach den Neonazi-Großveranstaltungen in Themar im vergangenen Jahr, zu denen insgesamt mehr als 8000 Teilnehmende erschienen waren, versprachen viele Politiker*innen, auch mit Regierungsverantwortung, mehr zu unternehmen, um solche Veranstaltungen zu erschweren. Die Zivilgesellschaft begegnet diesen seit Jahren mit Kundgebungen, Demonstrationen, Diskussionsrunden, Infoveranstaltungen oder kreativen Ideen, fordert aber zu Recht auch, dass Behörden, Polizei und Politik ihre Möglichkeiten ebenso engagiert ausschöpfen. Die Aussagen innerhalb des MDR-Artikels lesen sich jedoch eher wie eine Bankrotterklärungen und sind enttäuschend für die Engagierten vor Ort. „Wir brauchen keine Verschärfungen des Versammlungsrechts, sondern praktische Unterstützung für die Zivilgesellschaft bei ihren Aktionen und ein entschiedenes Vorgehen gegen Straftaten von Neonazis“, so Sandro Witt weiter.