Rechtsextremismus RechtsRock Mobile Beratung in Thüringen

Broschürenvorstellung „Nach den rechten Häusern sehen“

Flyer - neue Broschüre

Neue Broschüre der Mobilen Beratung in Thüringen MOBIT

Immobilien der extremen Rechten bilden die wichtigsten Stützpfeiler neonazistischer Aktivitäten. Innerhalb der letzten vier Jahre stieg die Zahl extrem rechter Häuser in Thüringen von 9 auf 15 Objekte an. Diese werden für verschiedene Zwecke, wie zum Beispiel RechtsRock-Konzerte, Parteitage, Schulungen oder für private Veranstaltungen, genutzt.

In Eisenach verfügt die Neonazi-Szene seit 2014 über eine eigene Immobilie. Hier ist nicht nur die Landesgeschäftsstelle der NPD-Thüringen, sondern auch einer der meistgenutzten Orte für RechtsRock-Konzerte. Daneben finden hier interne Veranstaltungen oder auch Vorträge wie mit der Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck statt. Zudem hat die extrem rechte Szene in der Stadt dutzende Neonazi-Graffitis hinterlassen. In Eisenach wollen wir am 21. März nicht nur über die Bedeutung der lokalen Immobilien sprechen, sondern uns auch anschauen, wie präsent die Neonazi-Szene in der Kreisstadt ist.
Ein weiteres Beispiel ist Tommy Frenck aus Kloster Veßra, der mit seinem Gasthaus „Goldener Löwe“ einen wichtigen Dreh-und Angelpunkt der regionalen und überregionalen Szene geschaffen hat. Zudem versuchte Frenck in jüngster Vergangenheit weitere Objekte im Landkreis Hildburghausen zu erwerben.

Daher möchten wir unsere neue Borschüre in beiden Regionen vorstellen und gemeinsam mit Akteur*innen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Politik und Jugendsozialarbeit ins Gespräch kommen. Dabei stehen Fragen nach dem Umgang und den Handlungsspielräumen mit rechten Immobilien im Mittelpunkt.

Alle weiteren Informationen zu den Veranstaltungen finden sich hier:
21.03.2018 Eisenach – Stadtrundgang ab 17.00 Uhr; Treffpunkt: Markt / Broschürenvorstellung 18.00 Uhr in der Volkshochschule
22.03.2018 Schleusingen – 19.00 Uhr Broschürenvorstellung und Podiumsdiksussion im Rehabilitationszentrum Thüringer Wald

Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.