Pandemie-Leugner:innen-Demonstration: Grundrechte verteidigen, Menschenleben schützen

Für den 27. Februar 2021 hat das Pandemie-Leugner:innen-Bündnis „Thüringen steht zusammen“ zu einer Demonstration mit 10.000 angemeldeten Teilnehmer:innen aufgerufen. Die Stadt Erfurt hat die Demonstration verboten. Ob das Verbot bestand hat bleibt abzuwarten. „Die Mobilisierung läuft trotz Verbot weiter“, erklärt Sandro Witt, Vorsitzender von MOBIT e.V:

„Unter dem Dach des extrem rechten Bündnisses sammeln sich seit Monaten Verschwörungsideologen, Antisemiten, Neonazis und andere Demokratiefeinde.“

Immer wieder werde zudem bei den Demonstrationen gegen Auflagen verstoßen und Hygiene-Regeln nicht beachtet. Erst kürzlich hat eine Studie der Humboldt-Universität-Berlin und des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW gezeigt, dass ähnliche Großdemonstrationen in Berlin und Leipzig dazu geführt haben, dass die Infektionszahlen in den Kommunen, aus denen die Demonstrierenden stammen, deutlich angestiegen sind. Die Pandemie-Leugner:innen gefährden damit also nicht nur sich selbst, sondern tragen das Corona-Virus nach einer Infektion auch in ihre Gemeinden zurück.
Dennoch macht Sandro Witt deutlich:

„Eine Einschränkung der Grundrechte – und hier insbesondere der Versammlungsfreiheit – ist äußerst kritisch zu betrachten, auch wenn sie die Feinde der offenen Gesellschaft betrifft.“

Die schwierige Situation rund um die Corona-Pandemie dürfe nicht zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit genutzt werden.

„Wir können aber auf der anderen Seite nicht hinnehmen, dass diese Leute mit ihrem rücksichtslosen Verhalten und ihren Verschwörungserzählungen hunderte andere Menschenleben gefährden. Daher muss der Umgang mit solchen Demonstrationen aus der Verteidigung der Grundrechte und dem Schutz von Menschenleben bestehen“

, so Witt weiter.

Vielmehr wären klare Demonstrationsauflagen und deren Durchsetzung ein besserer Schritt, um mit der Protestbewegung der Pandemie-Leugner:innen umzugehen. „Die Einhaltung der Auflagen muss dann aber von der Ordnungsbehörde und den Sicherheitskräften konsequent durchgesetzt oder die Versammlung aufgelöst werden“, erklärt Witt abschließend.