RechtsRock Zivilgesellschaftlicher Protest

Wochenende in Thüringen: RechtsRock, Neonazi-Demo und eine engagierte Zivilgesellschaft

In Thüringen gab es am Wochenende gleich zwei Neonazi-Veranstaltungen: Neben einem RechtsRock-Festival in Gera auch eine Demonstration in Erfurt. Gleichzeitig erkannten verschiedene Gerichte RechtsRock-OpenAirs als politische Versammlungen an. Sowohl in Erfurt, Gera als auch in Themar war die Zivilgesellschaft gegen rechte Hetze auf den Beinen.

Erfurter Neonazis ohne nennenswerte Mobilisierungstärke

Neben dem „Rock für Deutschland“ fand in Erfurt eine Neonazi-Demonstration der Partei Die Rechte statt. Von den 200 angemeldeten Teilnehmer*innen kamen weniger als 50 Neonazis zu der Demonstration nach Erfurt. Nach zahlreichen Szenestreits der letzten Jahre besitzen Neonazi-Strukturen in Thüringen jenseits von RechtsRock-Großveranstaltungen kaum noch Mobilisierungskraft. In Erfurt agieren Neonazis rund um den Verein „Volksgemeinschaft“ mit einer eigenen Immobilie, in der sowohl Parteiveranstaltungen, als auch Kampfsport-Trainings stattfinden. Darüber hinaus verfügen die lokalen Strukturen kaum über Mobilisierungsstärke, wie sich am Wochenende zeigte.

Gera – Ein Bandjubiläum als politische Versammlung

Erst kurz vor der Neuauflage des „Rock für Deutschland“ war überhaupt klar, wo das Konzert stattfinden würde. Die Organisatoren hatten sowohl für Themar als auch für Gera das Neonazi-Hetzkonzert angemeldet und erst wenige Tage vor der Veranstaltung Gera öffentlich bestätigt. Anfang Mai konnten professionell gedruckte Karten zu 25 Euro im Vorverkauf im Internet erworben werden. Der Großteil der öffentlichen Werbung im Internet zielte auf das 25 Jährige Jubiläum einer der auftretenden Bands. Vier weitere Neonazi-Bands bildeten das Vorprogramm. Dennoch erkannten die Geraer Versammlungsbehörde und das Verwaltungsgericht Gera in der Veranstaltung eine politische Versammlung und billigten ihr damit grundgesetzlichen Schutz zu. Eine Klage zivilgesellschaftlicher Akteur*innen war vom Verwaltungsgericht Gera überraschend zurückgewiesen worden, eine weitere Klage wird erwogen. Das Thüringer Finanzgericht hatte in einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 das „Rock für Deutschland“ im Jahr 2009 als einen „wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“ eingeordnet, dies auf die „Werbung, das äußere Erscheinungsbild und die tatsächliche Durchführung der Veranstaltung“ gestützt und daher den Veranstalter steuerpflichtig gemacht. In diesem Jahr ist insbesondere die Werbung im Vorfeld noch weiter entpolitisiert worden. Auf den im Internet kursierenden Flyern wurden weder das angemeldete politische Motto, noch die Redner*innen bekannt gegeben.

  • Teilnehmende des "Rock für Deutschland" 2017
    Über 800 Neonazis kamen zur diesjährigen Wiederauflage des "Rock für Deutschland" nach Gera.

Themar – Eine Stadt wehrt sich gegen Neonazis

Das „Rock für Deutschland“ war parallel auch in Themar angemeldet worden. Daher sah sich die kleine Stadt im Süden von Thüringen im Juli gleich mit drei Neonazi-Großevents konfrontiert. Im Ort formierte sich ein zivilgesellschaftliches Bündnis zur Vorbereitung von Gegenaktionen. Zu den Versammlungen, zu denen der Bürgermeister des Ortes eingeladen hatte, kamen schon vorab 400 der knapp 3000 Einwohner*innen. Obwohl das „Rock für Deutschland“ letztlich in Gera stattfand, versammelten sich am 1. Juli  ca. 150 Engagierte auf dem Marktplatz in Themar, um ihrem Protest gegen die bevorstehenden Großevents Ausdruck zu verleihen. Es wurden unter anderem Plakate gemalt, die in den nächsten Wochen in Themar hängen und ein klares Zeichen gegen neonazistisches Gedankengut setzen sollen.

Zudem hatte das Landratsamt Hildburghausen  als Versammlungsbehörde der für den 15.07.2017 geplanten Veranstaltung den Versammlungscharakter im Sinne des Versammlungsgesetzes aberkannt. In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht Meiningen jedoch anders. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass es sich beim „Rock gegen Überfremdung“ um eine „Meinungskundgabe zwecks Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung“ handelt, heißt es in der Pressmitteilung zum Urteil.

Laut Presseinformationen hat der Landrat bereits angekündigt, die Entscheidung aus Meinigen vor dem  Oberverwaltungsgericht in Weimar prüfen zu lassen. Das Bündnis gegen Rechtsextremismus bereitet sich indes weiter auf Proteste gegen die beiden anstehenden Nazi-Events vor und kündigt neben mehreren Kundgebungen im Ort verschiedene Aktionen an

  • Etwa 150 Menschen versammelten sich auf dem Marktplatz in Themar um gegen die bevorstehenden Neonazi-Großevents zu protestieren. Fotos: http://www.buendnis-kloster-vessra.de/