Pressespiegel Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele 17. Januar 2017 Die NPD wird nicht verboten: Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Bundesländer dazu abgelehnt: Pressemitteilung Nr. 4/2017 des Bundesverfassungsgerichts vom 17.01.2017 Beitrags-Navigation Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag Nächster Beitrag
Die NPD wird nicht verboten: Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Bundesländer dazu abgelehnt:
Pressemitteilung Nr. 4/2017 des Bundesverfassungsgerichts vom 17.01.2017