Urteil für schwere Brandstiftung

Zwei Männer wurden für die schwere Brandstiftung in einer Altenburger Asylbewerberunterkunft (siehe Chronikeintrag vom 07.12.2015) verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt drei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe, der Mitangeklagte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro. Eine dritte während der Tat anwesende Person wurde nicht angeklagt.