Berufungsverfahren zum Überfall Kunsthaus Erfurt

Im Berufungsverfahren zum Überfall extrem rechter Personen auf das Kunsthaus Erfurt (siehe Eintrag vom 13.07.2012) wurde die Strafe des Hauptangeklagten drastisch reduziert und die im Hauptprozess verhängte Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten in eine Bewährungsstrafe auf vier Jahre inklusive 200 Sozialstunden in einer Unterbringung für Geflüchtete umgewandelt. Das Gericht begründete das Urteil mit der fehlenden extrem rechten Tatmotivation. Das Urteil stieß sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Nebenklage und bei Beobachter_innen des Prozesses auf deutliches Unverständnis. Der Angeklagte berichtete selbst von seiner vorgeblichen Abkehr aus der extrem rechten Szene und seiner Absicht sich an einem Aussteigerprogramm zu beteiligen.