Ein Reichsbürger aus der Nähe von Erfurt wurde aufgrund einer Falschaussage zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dieser saß bereits aufgrund einer nicht gezahlten Geldstrafe in Haft. Anstatt einen Führerschein vorzuzeigen, hatte er ein Fantasiedokument vorgewiesen und wurde somit wegen Fahren ohne gültigen Führerschein und Urkundenfälschung belangt.