9. Februar 2017 Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Protesten und Übergriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte und Asylbewerber*innen zufolge kam es in Nordhausen zu einer Bedrohung nach § 241 StGB. Beitrags-Navigation Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag Nächster Beitrag
Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Protesten und Übergriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte und Asylbewerber*innen zufolge kam es in Nordhausen zu einer Bedrohung nach § 241 StGB.