Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Protesten und Übergriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte und Asylbewerber*innen zufolge kam es in Gotha zu einem Verstoß gegen § 86a StGB. Unter diesen Paragrafen fällt beispielsweise das Zeigen des Hitlergrußes oder verbotener rechter Symbole.
Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Protesten und Übergriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte und Asylbewerber*innen zufolge kam es in Gotha zu einem Verstoß gegen § 86a StGB. Unter diesen Paragrafen fällt beispielsweise das Zeigen des Hitlergrußes oder verbotener rechter Symbole.