14. August 2017 Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Protesten und Übergriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte und Asylbewerber*innen zufolge kam es in Meiningen zu einem Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. Beitrags-Navigation Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag Nächster Beitrag
Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Protesten und Übergriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte und Asylbewerber*innen zufolge kam es in Meiningen zu einem Hausfriedensbruch nach § 123 StGB.