2. August 2017 Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Protesten und Übergriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte zufolge kam es in Rudolstadt zu einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB. Beitrags-Navigation Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag Nächster Beitrag
Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Protesten und Übergriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte zufolge kam es in Rudolstadt zu einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB.