10. August 2017 Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Protesten und Übergriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte zufolge kam es in Sondershausen zu einer Volksverhetzung nach § 130 StGB. Beitrags-Navigation Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag Nächster Beitrag
Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Protesten und Übergriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte zufolge kam es in Sondershausen zu einer Volksverhetzung nach § 130 StGB.